Für Bundesräte gelten andere Regeln

So soll den Angehörigen amtierender und ehemaliger Bundesratsmitglieder ein Leben ohne finanzielle Sorgen garantiert werden. Gekürzt werden soll die Rente nur, wenn sie zusammen mit einem allfälligen weiteren Einkommen den Betrag von jährlich 236’500 Franken übersteigt – ein halber Bundesratslohn.

Der Bundesrat wolle mit der neuen Regelung die Ungleichbehandlung der Geschlechter in der AHV beseitigen, argumentiert die Bundeskanzlei gegenüber den Zeitungen von Tamedia. Bei den Hinterlassenenrenten der Magistratspersonen aber gebe es heute keine solche Ungleichbehandlung.

Zudem seien Ruhegehälter und Hinterlassenenrenten bei Bundesräten mit den AHV-Renten «nur bedingt vergleichbar». Das zeige sich etwa daran, dass sie je nach Zusatzeinkommen gekürzt würden.

Komme hinzu: Das Parlament habe die Verordnung über die Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen erlassen, nicht der Bundesrat. Also wäre es an ihm, allfällige Änderungen vorzunehmen.

Bundesräte kosten vor allem nach ihrem Rücktritt

Gerade die Ruhegehälter ehemaliger Bundesräte führten im Parlament schon öfter zu Diskussionen. Sie entsprechen der Hälfte eines Bundesratslohns – also etwa 236’500 Franken pro Jahr. Weil sie sofort nach dem Rücktritt ausbezahlt werden, geht das für den Bund ins Geld.

Gemäss den Zeitungen von Tamedia gab der Bund 2022 dafür inklusive Hinterlassenenrenten 4,3 Millionen Franken aus – mehr als für die Löhne der amtierenden Bundesräte.

Der Bundesrat wehrt sich in einer Stellungnahme gegen diese Darstellung: Während es bei der Witwenrente, die nun abgeschafft wird, um die AHV gehe, gehe es bei der bundesrätlichen Witwenrente um die Altersvorsorge in der zweiten Säule.

Das heisst: AHV-Witwenrente bekommen auch kinderlose Bundesrats-Witwen nicht mehr. Und in der zweiten Säule gibt es auch für die breite Bevölkerung eine Witwenrente. Diese fällt in der Regel aber deutlich kleiner aus als jene für die Hinterbliebenen von Bundesratsmitgliedern.
 
Bundesrat will sparen – ausser bei sich selber

Für das gemeine Volk soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Für Angehörige von Bundesräten und Ehemaligen aber gelten andere Regeln.
 
Der Bundesrat will bei Witwen sparen. Rund eine Milliarde Franken im Jahr. Für die Hinterbliebenen werden die lebenslangen Renten gestrichen. Sogar schon laufende Renten sind nicht garantiert. Wer bei Einführung der Reform jünger als 55 Jahre ist, kann seine bisherige Rente verlieren.
Die Regierung will die Regeln so der veränderten «gesellschaftlichen Realität» anpassen. Schliesslich sei das Frauenbild, auf dem sie basieren, überholt. Es gehe davon aus, dass Frauen in finanzielle Not geraten, wenn der Ernährer stirbt – egal, ob sie Kinder betreuen oder nicht.

142’000 Franken auch für kinderlose Witwen

Daher bekommen heute auch kinderlose Witwen eine Rente – im Gegensatz zu Witwern. Das hat der Schweiz eine Rüge des Europäischen Gerichtshofs wegen Männerdiskriminierung eingetragen. Nun will der Bundesrat das Gesetz anpassen, damit Frauen und Männer künftig gleichbehandelt werden.

Ab 2026 soll es die Hinterlassenenrente noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes geben. Stirbt der Partner oder die Partnerin danach, will der Bund noch eine zweijährige Übergangsrente zahlen.

Bundesräte müssen gleich behandelt werden wie das Volk, so schützen wir unsere Demokratie!

Ein Referendum muss geschaffen werden!


SVP

an der Spitze für 4 Jahre

werden die Wahlversprechen eingelöst?

Rergiert die SVP im Sinne des Schweizervolkes

Entäuscht uns NICHT!

 


Das Volk hofft auf die SVP


Leider sind unsere Parlamentarier keine Volksvertreter mehr. Die Lobby muss verboten werden!

Das sind keine Wahlen das ist eine Lobbyisten Abstimmung.. um die hohen Preise und die hohen Krankenkassen Prämien zu rechtfertigen … gegenüber den Auftraggebern aus der Wirtschaft und Gesundheitsindustrie.. und Landwirtschaft .. Leider stellen sich keine richtigen Volksvertreter mehr zur Wahl


Volksentscheide respektieren!

An die Präsidentin des Gewerbeverbandes der Stadt Zürich

Nicole Barandun-Gross

An den Präsidenten der Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur

Thomas Anwander

Am 18. Juni 2023 stimmten in der Stadt Zürich und Winterthur fast sieben von zehn Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für einen Mindestlohn. Das Volk hat mit rekordverdächtiger Zustimmung entschieden: Zehntausende Menschen - die in beiden Städten zu Dumpinglöhnen beschäftigt sind - sollen ab Januar 2024 endlich einen Lohn erhalten, der zum Leben reicht. Die Lohnerhöhungen sind dringend nötig, denn die Mieten und Krankenkassenprämien steigen unaufhaltsam.

Statt demokratische Entscheide zu respektieren und anständige Löhne zu ermöglichen, wollen Sie diese mit juristischen Mitteln und langjährigen Einsprachen verhindern. Sie zeigen Sich damit nicht nur als schlechte Verliererinnen und Verlierer. Vielmehr beweisen Sie, dass demokratische Entscheide von Ihnen nur akzeptiert werden, wenn sie Ihnen genehm sind.

Als Initiantinnen und Initianten der «Ein Lohn zum Leben» Volksinitiativen haben die Gewerkschaften bereits vor den Unterschriftensammlungen juristisch prüfen lassen, ob kommunale Mindestlöhne zulässig sind. Die Städte Winterthur und Zürich haben ein zweites, unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zum selben Urteil kommt. Ihre Rekurse sind juristisch haltlos und damit offensichtlich chancenlos. Es liegt auf der Hand, dass es Ihnen nur darum geht, Dumpinglohn-Beschäftigte in Zürich und Winterthur noch ein paar Jahre länger auszubeuten.

Wir fordern Sie auf, den Volkswillen zu respektieren. Ziehen Sie ihren chancenlosen Rekurs in der Stadt Zürich zurück und verwerfen Sie auch in Winterthur diesen Plan! Der Missbrauch demokratischer Rechte untergräbt nur die Demokratie und stärkt die Politikverdrossenheit.


Nicole Barandun-Gross Thomas Anwander

Ein Lohn zum Leben in Winterthur und Zürich

Ein Lohn zum Leben in Winterthur und ZürichAm 18. Juni stimmten in Winterthur 65.5 Prozent und in der Stadt Zürich sogar 69.4 Prozent der Stimmbürger:innen für einen Mindestlohn. Vielen Dank für eure Stimmen!

Der Mindestlohn wird bei Einführung im Januar 2024 in beiden Städten bei etwa 23.90 Franken liegen. Wir schätzen, dass eine mittlere fünfstellige Zahl an Tieflohn-Beschäftigten ab kommendem Jahr mit zum Teil deutlichen Lohnerhöhungen rechnen kann. Ausserdem gehen wir davon aus, dass auch viele Löhne oberhalb der Mindestlohn-Grenzen angehoben werden. Damit bleiben gewisse Lohnunterschiede zwischen Angestellten gewahrt, wenn sie etwa eine Ausbildung, oder etwas mehr Berufserfahrung haben.

Wirtschaftlich führen diese Lohnerhöhungen zu mehr Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, weniger Altersarmut und natürlich zu weniger Menschen, die sich ein würdevolles Leben in den beiden Städten – trotz Vollzeitarbeit – nicht leisten können.

Leider zeigen sich unsere Gegner:innen aus dem Abstimmungskampf als schlechte Verlierer:innen: Obwohl sie keine Aussichten auf Erfolg haben, wollen sie bis vor das Bundesgericht ziehen, um das klare Ergebnis der Volksabstimmungen zu kippen. So wollen sie die Einführung verzögern, damit sie ihre Angestellten noch ein paar Monate länger zu Dumpinglöhnen beschäftigen können.