Verblendete Migrationspolitik der Parlamentarier und Bundesräte
Trotz zunehmender irregulärer Migration und der veränderten Sicherheitslage weigert sich Bundesrätin Baume-Schneider, striktere Grenzkontrollen durchzuführen.
Die Schweiz belegt Platz 3 !!!!
Asylanten teurer als Restbevölkerung
Laut Bundesrat sind die durchschnittlichen Gesundheitskosten rund neun Prozent höher.
Seit drei Jahren nimmt die Zahl der Tuberkulosefälle in der Schweiz zu. Bei rund 77 Prozent der Erkrankten handelt es sich laut der Statistik des Bundesamts für Gesundheit (BAG) um Ausländer. Wie viele davon Asylbewerber sind, lasse sich aus Datenschutzgründen nicht feststellen. Dass letztes Jahr jeder dritte Tuberkulosekranke aus Eritrea oder Somalia kam, lässt jedoch den Schluss zu, dass es viele sind.
Die Behandlung der Tuberkulosepatienten ist langwierig und wohl auch nicht ganz günstig, wie Radio SRF am Beispiel einer Eritreerin im Berner Tiefenauspital schilderte: Die Frau war zwei Wochen auf der Isolationsstation des Spitals, danach auf ärztliche Verschreibung zur Kur in einer Höhenklinik in Crans Montana. Zudem musste sie während mindestens sechs Monaten nach einem strengen Plan Antibiotika einnehmen.
Wie so oft fehlt es an Zahlen
Den Berner SVP-Nationalrat Adrian Amstutz beunruhigt die Zunahme solcher Fälle. Zumal neben Arzt- und Medikamentenkosten auch Aufwendungen für Dolmetscher, Zusatzabklärungen und Isolationsmassnahmen anfallen. Dadurch würden die Kosten immer öfter über den Fallpauschalen der Spitäler liegen, was dazu führe, dass die Kantone den Mehraufwand tragen müssten. Hinzu kämen Kosten für Zahnbehandlungen und psychiatrische Massnahmen. Letztere dürften ins Gewicht fallen, zumal laut einem BAG-Bulletin 40 Prozent aller Flüchtlinge psychisch traumatisiert sind.
In einer Interpellation wollte Amstutz deshalb vom Bundesrat wissen, wie sich die Kosten bei Bund, Kantonen, Gemeinden und Krankenversicherern für die medizinische, die zahnärztliche und die psychiatrische Versorgung der Asylbewerber seit 2010 entwickelt haben. Was die Regierung unternehme, um die Gesundheitskosten im Asylwesen insgesamt zu drosseln, und wie eine allfällige «Vollkasko-Mentalität» zu verhindern sei.
Die Antwort des Bundesrats ist einmal mehr enttäuschend: Wie so oft im Asylwesen verfügt der Bund auch bei den Gesundheitskosten über keine Gesamtübersicht. In seiner Interpellationsantwort schreibt der Bundesrat, 2015 habe der Anteil der Asylbewerber an den Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 0,67 Prozent betragen. Damit entfallen bei rund 30 Milliarden Franken Gesamtkosten rund 201 Millionen Franken auf den Asylbereich.
Was allerdings aufhorchen lässt: Offenbar verursacht diese kleine Personengruppe höhere Kosten als der Rest der Bevölkerung: «Es kann festgehalten werden, dass die Durchschnittskosten von Asylsuchenden in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2015 8,8 Prozent über den Durchschnittskosten der übrigen Versicherten in der Schweiz lagen», schreibt der Bundesrat in der Interpellationsantwort.
Eine Nachfrage beim Staatssekretariat für Migration (SEM), was dies konkret und in absoluten Zahlen bedeutet, bleibt ergebnislos. Sprecher Lukas Rieder verweist ans Bundesamt für Gesundheit (BAG), von dem man diese Zahl übernommen habe.
Bruchstückhafte Information
Doch auch beim BAG gibt es keine Antwort. Mediensprecher Daniel Dauwalder gibt lediglich bekannt, dass die Durchschnittskosten 2015 pro Person bei rund 3778 Franken lagen – darin eingerechnet seien alle Versicherten, also auch die Asylbewerber. Weitere Angaben zu den Kosten der Asylsuchenden gebe es nicht, da diese nicht speziell erhoben würden.
Wie die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von SVP-Nationalrat Adrian Amstutz allerdings vermuten lässt, werden die Zahlen sehr wohl erhoben. Offenbar zieht man es beim Bund jedoch vor, diese wenn überhaupt, dann nur bruchstückhaft zu kommunizieren. Laut SEM hat der Bund den Kantonen 2015 für die Gesundheitskosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich rund 161 Millionen gezahlt – auf den restlichen 40 Millionen dürften die Kantone sitzen geblieben sein. Darin nicht enthalten sind die zahnärztlichen und psychologischen Leistungen.
Auf die Frage, wie er die Gesundheitskosten im Asylbereich eindämmen wolle, antwortet der Bundesrat, dass die Krankenversicherungspflicht auch für Asylbewerber gelte und die Sozialhilfe die Kosten übernehme. Steuerungsmöglichkeit bestehe dadurch, dass die Wahl der Leistungserbringer eingeschränkt werden könne. Der befürchteten Vollkasko-Mentalität wirke zudem entgegen, dass die Krankenkassen Leistungen nur dann zahlen müssten, wenn diese wirksam und zweckmässig seien.
Heute 8 Jahre später explodieren die Kosten um mindestens 38% erheblich, für die das Schweizer Volk aufkommen muss. Die Zahlen aus 2015 sind längst überholt. Der Bund will die effektiven Zahlen nicht herausgeben um den Graben zwischen dem Volk nicht zu vergrössern.
Von Wohnungsnot statt Asylkrise spricht jedenfalls CS-Immobilienexperte Fredy Hasenmaile: «Die Flüchtlinge sind nicht der Grund für das Wohnungsproblem.» Wer anders argumentiere, zäume das Pferd von hinten auf. «Das wahre Problem sind die schlechten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau.»
Es ist daher schon Beschämend für das Schweizer Volk,
dass Fredy Hasenmaile eine solche Aussage dem Volk entgegenwirft und somit das Schweizer Volk als Flüchlingsfeindlich, ja sogar uns als Rechtsextremisten
hinstellt. Sowie die Rahmenbedingungen fü Wohnungsbau stellt er als Argument dar, dabei ist auch hierzulande offensichtlich, das die zunehmende Migration, den Wohnungsmarkt austrocknet.
Die Zahlen steigen
Tatsächlich steigt der Druck auf die Schweiz. Seit Anfang Jahr haben die Kantone pro Woche zusammengezählt rund 800 Asyl- und Schutzsuchende zur Unterbringung vom Bund zugeteilt erhalten. Im letzten Jahr waren es in der gleichen Periode rund 500. Für 2023 rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) im wahrscheinlichsten Szenario mit 27'000 Asylsuchenden, möglich seien aber auch bis zu 40'000.
Das Asylgesetz könnte und MUSS SOFORT geändert werden!!
Häufig beim Zahnarzt. Behandlungen von Asylbewerbern werden zum Kostenfaktor für die öffentliche Hand.
Ganz nüchtern und das Problem an der Wurzel des Übels betrachtet, haben wir keine "Wohnungskrise" sondern eine "Zuwanderungskrise". Aber das wollen offenbar nicht alle hören. Lieber über Symptome jammern statt die Ursache anzugehen.
Woher kommt diese Wohnungsnot auf einmal ? Es kann nicht an den Flüchtlingen liegen , die Massenzuwanderung aus der EU ist schuld daran...jeder will in die Schweiz...vor allem aus Deutschland.
darum gilt
«Abschieben schafft Wohnraum.»
Rückschlag für Baume-Schneider
Aus für Containerdörfer für Asylsuchende
Der Bund kann keine Containerdörfer zur Unterbringung Asylsuchender bauen. Der Ständerat hat am Donnerstag einen Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt, dafür 66,45 Millionen Franken zu sprechen. Damit ist der entsprechende Nachtragskredit definitiv abgelehnt.
!! DER BUNDESRAT MUSS HANDELN !!
Folgen der Zuwanderungen
Mieterkündigungen um für Flüchtlinge Platz zu machen. Langjährige Mieter müssen ihre Wohnungen verlassen, damit Asylsuchende untergebracht werden können.
Das sind die Folgen einer jahrelangen und ilusionären Asylpolitik, die mit "Schengen/Dublin" auch einen Namen hat.
Die Fehlentwicklung geht weiter. Wohnraum wird knapp und die Ursache ist klar:
- die masslose Zuwanderung!
Personenfreizügigkeit und damit die Nichtumsetzungen, erstens des Masseneinwanderungsartikels in der Bundesverfassung, zweitens des Asyl- und Ausländergesetzes von 2006 und drittens der Ausschaffungsinitiative von 2010.
Mitte-links-Politiker haben alles unternommen um eine von Volk und Kantonen verlangte massvolle Zuwanderungs- und eine vernünftige Asylpolitik zu hintertreiben.
Bundesrat und Parlament folgten dem rechtswidrigen Gebaren.
Solange die Schweiz eine Netto-Zuwanderung von jährlich einer grossen Stadt hat, wird nie genügend Wohnraum zur verfügung stehen.
Das zunehmend komplizierte, bürokratisierte Bauen verschlimmert das ganze.
Besonders schlimm ist die Situation in den rot-grünen Stadten mit ihren angeblichen "sozialen Wohnungsbau", der mit Subventionen einige wenige Privilegierte begünstigt.
Günstiger Wohnungsbau im Baumarktsektor wird dadurch unterbunden, weil nichtsubventionierter Wohnungsbau benachteiligt wird.
Die Folge der verfehlten Ausländer- und Asylpolitik bricht jetzt überall auf.
Die masslose Zuwanderungspolitik zeitigt ihre unerfreulichen - (allerdings längst voraussehbaren) Folgen.
Höchste Zeit dass sofort etwas dagegen zu unternehmen!
Der Türke ist seit 19 Jahren in der Schweiz, 12 davon Sozialhilfe bezogen
Türke darf trotz 12 Jahren Sozialhilfe in der Schweiz bleiben
Über 340'000 Franken bezogen
Eine Berner Gemeinde wollte einem Türken die Niederlassungsbewilligung entziehen, weil er über Jahre kaum arbeitete. Doch das Verwaltungsgericht pfeift die Behörden zurück.
Ein 63-jähriger Türke darf in der Schweiz bleiben, obwohl er von 2008 bis 2020 Sozialhilfe im Gesamtbetrag von 343'000 Franken bezogen hat und auch in Zukunft auf Unterstützung angewiesen sein dürfte. Das hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden.
Die Wohngemeinde hatte dem Mann die Niederlassungsbewilligung 2019 «infolge andauernder Sozialhilfeabhängigkeit» entzogen. Die kantonale Sicherheitsdirektion stützte den Entscheid.
Der Mann erhob Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht und bekam nun Recht, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
12 Jahre Sozialhilfe bezogen
Laut Gericht lebt der Mann seit 19 Jahren in der Schweiz und ist in dieser Zeit nur sporadisch einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. Während zwölf Jahren bezog er ununterbrochen Sozialhilfe. Das änderte sich erst, nachdem die Wohngemeinde das Verfahren zum Widerruf der Niederlassungsbewilligung eingeleitet hatte.
Danach nahm der Mann Jobs als Zeitungsverträger und Inserateverteiler an, zudem richtete er eine kleine Brockenstube ein. Seit Januar 2021 bezieht er keine Sozialhilfe mehr.
Anfang 2022 liess sich der Mann frühpensionieren und erhält seither eine minimale Teil-AHV-Rente. Die Brockenstube betreibt er weiterhin.
Ergänzungsleistungen kein Grund
Für das Gericht ist aber fraglich, dass er sein Existenzminimum künftig selbständig decken kann. «Vielmehr dürfte er dauerhaft auf Ergänzungsleistungen und damit wiederum auf Leistungen der öffentlichen Hand angewiesen sein», heisst es im Urteil.
Der Niederlassungsbewilligung kann zwar widerrufen werden, wenn jemand dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist. Doch Ergänzungsleistungen fallen gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtssprechung nicht unter den Begriff der Sozialhilfe.
Die Beschwerde erweise sich somit als begründet, schreibt das Verwaltungsgericht. Der Mann solle die Niederlassungsbewilligung behalten. Ob die Behörden das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, ist nicht bekannt. (SDA)
So leichtfertig beziehen viele Ausländer Sozialleistungen und AHV Renten, und für das eigene Schweizerfolk hat man kaum "einen Franken"
übrig!
das ist Rassismus
der Schweizer Bundespolitik
gegenüber dem
Schweizer Volk!
Erschreckend wie unsere Regierung Prioritäten setzt. Keine Spur von Swiss-First, dafür Gefährdung der inneren Sicherheit.